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Wahl des Migrationsbeirates am 22. Januar 2017

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Diese Wahl ist nicht egal! Wer Vielfalt wählt, dessen Stimme zählt! Stadtpolitik gestalten, Pluralismus erhalten!

 

Sie können bei der Wahl des Migrationsbeirats wählen, wenn Sie

• eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen

oder

• die doppelte Staatsangehörigkeit innehaben

oder

• nicht vor dem 22.01.2005 eingebürgert wurden

und wenn Sie

• am Wahltag 22.01.2017 seit mindestens einem halben Jahr in München ihren Lebensmittelpunkt haben (Stichtag: 22.07.2016)

• 18 Jahre oder älter sind

Was ist der Migrationsbeirat?

• Ein politisches Gremium und die Interessenvertretung der Münchnerinnen und Münchner mit Migrationshintergrund

• Der Beirat wird für die Dauer von 6 Jahren gewählt und besteht aus 40 direkt gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern mit Stimmrecht und 11 beratenden Mitgliedern

• Der Migrationsbeirat verfügt über einen jährlichen Zuschuss-Etat von rund 160.000 Euro für integrative Projekte

• Der Beirat stellt Anträge und gibt Empfehlungen an Stadtrat und Stadtverwaltung

Denken Sie daran:

• Die Briefwahlmöglichkeit nutzen – www.wahlamt-muenchen.de – ab 18.12.2016 können online die Briefwahlunterlagen beantragt werden

• Fristende für den Antrag auf Einreichung ins Wählerverzeichnis für Eingebürgerte und Doppelstaatler: 06.01.2017

Viele Sprachen, eine Stimme:
Der Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München!

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