In Deutschland sind schätzungsweise 60,9 Millionen* Deutsche wahlberechtigt. Die Europawahl findet hier am Sonntag, den 09. Juni 2024, von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Dieser Termin wurde bereits 2023 von der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Andere EU-Mitgliedstaaten wählen zwischen Donnerstag, dem 06. Juni 2024, und Sonntag, dem 09. Juni 2024.

Wahlberechtigung
Sie können am Sonntag wählen, wenn Sie:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (das Wahlalter wurde erstmals von 18 auf 16 Jahre gesenkt),
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen,
  • und in Deutschland wohnhaft sind.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind wahlberechtigt, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bitte halten Sie Ihren Wahlschein sowie einen Personalausweis bereit.

Sitzverteilung im Europäischen Parlament
Bei dieser Wahl werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Für Deutschland stehen 96 Parlamentssitze zur Verfügung. Insgesamt kandidieren 1413 Personen für diese 96 Sitze, davon 486 Frauen und 927 Männer.

Die Sitze im Europäischen Parlament werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten verteilt:

  • Deutschland: 96
  • Frankreich: 81
  • Italien: 76
  • Spanien: 61
  • Polen: 53
  • Rumänien: 33
  • Niederlande: 31
  • Belgien: 22
  • Griechenland: 21
  • Tschechien: 21
  • Schweden: 21
  • Portugal: 21
  • Ungarn: 21
  • Österreich: 20
  • Bulgarien: 17
  • Dänemark: 15
  • Finnland: 15
  • Slowakei: 15
  • Irland: 14
  • Kroatien: 12
  • Litauen: 11
  • Slowenien: 9
  • Lettland: 9
  • Estland: 7
  • Zypern: 6
  • Luxemburg: 6
  • Malta: 6

Parteien und Stimmzettel
Für die Europawahl 2024 treten 34 Parteien und politische Vereinigungen an, wobei die Reihenfolge auf dem Stimmzettel je nach Bundesland variiert. Musterstimmzettel für die Europawahl 2024 finden Sie hier:

Auf dem Stimmzettel sind die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien aufgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Ihre Stimme ist gültig, wenn Sie ein Kreuz setzen oder den Kreis hinter der Partei ausmalen. Mehrere Kreuze machen Ihre Stimme ungültig.

Wahlvorgang im Wahllokal
Im Wahllokal erhalten Sie einen Stimmzettel. Mit diesem gehen Sie in die Wahlkabine und setzen Ihr Kreuz. Die Wahl ist geheim – niemand darf sehen, wen Sie gewählt haben, und niemand darf Ihre Wahlentscheidung überprüfen.

75 Jahre Grundgesetz
Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes möchten wir an Artikel 20 erinnern:

  • Artikel 20 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

NUTZEN SIE IHRE STIMME, GEHEN SIE WÄHLEN UND STÄRKEN SIE DIE DEMOKRATIE!

(*Quelle: www.bundeswahlleiterin.de)

Foto: Son Tung Tran/Pexels