Das Sozialreferat begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen bei Bezug von Arbeitslosengeld II/„Hartz IV“. Die Landeshauptstadt München fordert vom Bundesgesetzgeber schon lange eine Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende, insbesondere auch im Bereich der Sanktionen. Allerdings hat sich das Bundesverfassungsgericht am 05.11.2019 nur mit den Sanktionsregelungen für den Personenkreis der über 25-Jährigen befasst.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Das Prinzip des Forderns und Förderns muss erhalten bleiben. Der Schwerpunkt muss aber immer auf dem Fördern liegen. Besonders junge Menschen sollten jedoch gefördert werden, damit sie nicht in die Armutsfalle geraten. Sie brauchen Unterstützung auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit. Ich hoffe deshalb, dass der Gesetzgeber bei der anstehenden Gesetzesänderung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch für die jungen Menschen umsetzen wird.
Auch eine 100-prozentige Sanktion, d.h der vollständige Wegfall der Leistung inkl. Kosten der Unterkunft und Krankenkassenbeitrag, sollte für alle ALG II-Beziehenden abgeschafft werden. Eine Sanktion, die möglicherweise dazu führt, dass jemand seine Wohnung verliert, ist unmenschlich.“
Darüber hinaus fordert das Sozialreferat München bei einer Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende eine Wiedereinführung der einmaligen Leistungen und die Berücksichtigung der Situation in großen Ballungsräumen.
Sozialreferentin Schiwy: „Wer von Grundsicherungsleistungen, die deutschlandweit einheitlich sind, in einer Stadt mit so hohen Lebenshaltungskosten wie München leben muss, ist klar benachteiligt. Deswegen brauchen wir dringend Regelsätze, die an die jeweiligen regionalen Lebensverhältnisse angepasst sind.“
Foto: Martin Hangen