Oberbürgermeister Dieter Reiter hat das Referat für Bildung und Sport sowie das Personal- und Organisationsreferat nun um eine umfassende Prüfung gebeten, welche Möglichkeiten es gibt, die bislang geltenden Tarifmerkmale im Hinblick auf „besonders schwierige fachlichen Tätigkeiten“ anzupassen – nicht nur, aber auch im Hinblick auf das Thema Migrationsquote.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Damit es während der umfangreichen Überprüfung in den Einrichtungen nicht bereits zu Versetzungen oder Herabgruppierungen von Erzieherinnen und Erziehern kommt, möchte ich die aktuell geltende Übergangsfrist um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019 verlängern. Das bedeutet, dass keine Erzieherin bzw. kein Erzieher weniger verdient oder die Einrichtung wechseln muss.“
Für Träger, die in der Münchner Förderformel sind oder EKI-Förderung erhalten, gilt darüber hinaus: Wenn sie in 2017 bereits eine zusätzliche Förderung gemäß diesem Tarifmerkmal erhalten haben, wird ihnen in der verlängerten Übergangsfrist eine Förderung gewährt, damit auch sie ihr Personal vorerst weiterhin nach S8b bezahlen können.
Erzieherinnen und Erzieher, die „besonders schwierige fachlichen Tätigkeiten“ ausüben, erhalten gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mehr Gehalt. Eines der Kriterien für die Landeshauptstadt München ist dabei die Frage, ob in einer Betreuungseinrichtung mehr als 50 Prozent der Kinder Migrationshintergrund haben.
Das Referat für Bildung und Sport hatte Anfang 2018 Kindertageseinrichtungen daraufhin überprüft, ob die tarifrechtlichen Voraussetzungen für die Einwertung von Erzieherinnen und Erziehern in Entgeltgruppe S8b TVöD noch gegeben sind. Bei dieser alle drei Jahre stattfindenden Überprüfung stellte sich im Hinblick auf 17 städtische Kindertageseinrichtungen und weitere Einrichtungen freier Träger heraus, dass die Migrationsquote auf unter 50 Prozent abgesunken war. Für diese Einrichtungen galt bislang nur das Jahr 2018 als Übergangsjahr, um zu beobachten, ob sich die Gruppenzusammensetzung im Hinblick auf den Migrationsanteil verändert.
Gemäß der bisherigen Regelung, die nun überprüft wird, bedeutete dies: Falls der Anteil weiterhin unter 50 Prozent lag, mussten die Erzieherinnen und Erzieher, die bislang nach Entgeltgruppe S8b bezahlt wurden, sich entweder herabgruppieren lassen nach S8a (was die für Erzieherinnen und Erzieher übliche Entgeltgruppe ist), oder aber sie mussten in eine Einrichtung wechseln, die das Tarifmerkmal erfüllt.