Freitag, April 19, 2024
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Corona-Inzidenzwert über 35: Alkoholverkaufs- und -konsumverbot gilt ab heute

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) meldet heute für München bei den Corona-Neuinfektionen mit 35,27 eine 7-Tage-Inzidenz, die über dem Signalwert von 35 liegt. Damit wird die städtische Allgemeinverfügung vom 27. August bezüglich eines nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbots im öffentlichen Raum wirksam.

Von heute, Freitag, 28. August, an gilt damit für die Dauer von 7 Tagen:

  • Es darf im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München von 21 Uhr biss 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr verkauft werden, einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.
  • Es darf im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden, einzige Ausnahmen sind die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen.

Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum im öffentlichen Raum nach 23 Uhr beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot nach 21 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt. Abhängig von Situation und Verhalten sowie im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen.

Mit dem nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbot im öffentlichen Raum soll eine weitere Zunahme der Corona-Infektionen in München zum Schutz der Bevölkerung eingedämmt werden, um so einschneidendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.

In den vergangenen Wochen war es nachts an öffentlichen Orten zunehmend zu Verstößen gegen das Ansammlungs- und Feierverbot gekommen. Unter Alkoholeinfluss sinkt die Hemmschwelle, Abstands- und Hygieneregeln werden kaum oder gar nicht beachtet.

Die Allgemeinverfügung als PDF gibt es auf muenchen.de\corona.

Für die Kindertageseinrichtungen in München bedeutet die Überschreitung des Inzidenzwerts 35, dass sie nach dem Rahmen-Hygieneplan in Stufe 2 in das am 1. September beginnende neue Kita-Jahr starten: Die Zahl der betreuten Kinder wird nicht reduziert. Die Kinder bleiben aber in festen Gruppen zusammen und dürfen sich nicht, wie im Regelbetrieb, frei im Haus bewegen, damit eventuelle Infektionswege gut nachvollziehbar sind.

Sollte die Inzidenzrate auf über 50 steigen, tritt Stufe 3 in Kraft. Es erfolgt dann aus Gründen des Infektionsschutzes nur noch eine Notbetreuung für definierte Zielgruppen wie Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen, Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, Kinder mit Behinderung und Kinder mit besonderem Schutzbedürfnis. Pro Gruppe) können in Stufe 3 bis zu 10 Kinder betreut werden.

Main Image by Free-Photos/Pixabay

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