Samstag, April 20, 2024
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TGD Wahlprüfsteine: 4. Migration & Bürgerrechte

4. Migration & Bürgerrechte

b) Etwa 3,5 Mio. Menschen dürfen sich in Deutschland nicht an Wahlen beteiligen, obwohl sie zum Teil seit Jahrzehnten in Deutschland leben und arbeiten. Ihre griechischen oder polnischen Nachbarn hingegen dürfen seit 1992 zumindest auf kommunaler Ebene mitbestimmen. Sind Sie für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für sog. Drittstaatsangehörige?

CDU/CSU
Antwort: Nein
Wir freuen uns, wenn Menschen in Deutschland ihre Heimat und ihre Zukunft sehen, wenn sie die vollen Bürgerrechte und -pflichten und damit Verantwortung für unser Land übernehmen wollen. Die Einbürgerung steht für uns vor allem für die volle politische Teilhabe auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Wir wollen, dass Menschen mit Einwanderungsgeschichte durch die Einbürgerung auf allen Ebenen politisch mitbestimmen können. Ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger lehnen wir daher ab.

DIE LINKE
Antwort: Ja
Wer hier lebt, soll hier wählen! Wir wollen das aktive und passive Wahlrecht für dauerhaft in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, damit sie gleichberechtigt die Gesellschaft mitgestalten können. Wir wollen das Wahlrecht ab der Vollendung des 16. Lebensjahres und für alle seit fünf Jahren hier lebenden Menschen.

FDP
Wir Freie Demokraten setzen eher auf die Erlangung der Staatsangehörigkeit als Ziel der Integrationsbemühungen. Wir wollen, dass die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich möglich ist. Einwanderer müssen zu deutschen Staatsbürgern werden können, ohne ihre Wurzeln und etwa Eigentum in ihrem Herkunftsland aufgeben zu müssen. Mit der Einbürgerung folgt gleichzeitig auch das Wahlrecht.

GRÜNE
Antwort: Ja
Demokratie und Beteiligung müssen in einem Einwanderungsland entlang der Vielfalt der Menschen organisiert werden. Mehr Demokratie heißt für uns auch, dass mehr Menschen mitmachen und sich beteiligen dürfen. So wollen wir das kommunale Wahlrecht nach dem Wohnortprinzip regeln und nicht nach der Staatsbürgerschaft. Dann können auch diejenigen an kommunalen Wahlen teilnehmen, die keinen deutschen oder EUPass, aber ihren ständigen Wohnsitz hier haben. Menschen, die hier leben, sollen auch mitbestimmen, wie wir zusammenleben

SPD
Wir setzen uns seit langem ein für die Ausweitung des Wahlrechts auf dauerhaft ansässige Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene.

Hamide Türker
Hamide Türkerhttp://piyasa.de
Founder & Editor in Chief
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