Diese Wahl ist nicht egal! Wer Vielfalt wählt, dessen Stimme zählt! Stadtpolitik gestalten, Pluralismus erhalten!
Sie können bei der Wahl des Migrationsbeirats wählen, wenn Sie
• eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
oder
• die doppelte Staatsangehörigkeit innehaben
oder
• nicht vor dem 22.01.2005 eingebürgert wurden
und wenn Sie
• am Wahltag 22.01.2017 seit mindestens einem halben Jahr in München ihren Lebensmittelpunkt haben (Stichtag: 22.07.2016)
• 18 Jahre oder älter sind
Was ist der Migrationsbeirat?
• Ein politisches Gremium und die Interessenvertretung der Münchnerinnen und Münchner mit Migrationshintergrund
• Der Beirat wird für die Dauer von 6 Jahren gewählt und besteht aus 40 direkt gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern mit Stimmrecht und 11 beratenden Mitgliedern
• Der Migrationsbeirat verfügt über einen jährlichen Zuschuss-Etat von rund 160.000 Euro für integrative Projekte
• Der Beirat stellt Anträge und gibt Empfehlungen an Stadtrat und Stadtverwaltung
Denken Sie daran:
• Die Briefwahlmöglichkeit nutzen – www.wahlamt-muenchen.de – ab 18.12.2016 können online die Briefwahlunterlagen beantragt werden
• Fristende für den Antrag auf Einreichung ins Wählerverzeichnis für Eingebürgerte und Doppelstaatler: 06.01.2017
Viele Sprachen, eine Stimme:
Der Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München!