Perşembe, Aralık 4, 2025
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TGD Wahlprüfsteine: 1. Politische Teilhabe

1. Politische Teilhabe

a) Die Möglichkeit, sich am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen und diese zu nutzen, stärkt das Gefühl von Zugehörigkeit und macht Engagement und Verantwortungsübernahme erst möglich. Werden Sie sich fur ein Bundespartizipations- und Integrationsgesetz einsetzen?

CDU/CSU
Antwort: Neutral
Deutschland ist heute ein modernes Land mit einer starken und unverwechselbaren Identität. Vielleicht noch stärker als zuvor. Wir haben unsere kulturellen Wurzeln bewahrt und unseren Zusammenhalt gestärkt. Bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland und bei unzähligen Gelegenheiten seither haben Millionen Menschen aus allen Alters- und Gesellschaftsschichten dies eindrucksvoll unter Beweis gestellt: Es ist ein fröhliches, ungezwungenes und selbstbewusstes Bekenntnis zu einem Deutschland, auf das wir stolz sein können. Ein patriotisches Bekenntnis, das niemanden ausschließt und sich gegen niemanden richtet. Zu unserem Land gehören alte und neue Deutsche, Menschen mit und ohne deutschen Pass, mit und ohne Migrationshintergrund. Die große Mehrheit ebenso wie ethnische und gesellschaftliche Minderheiten. Wir schließen  niemanden aus und bitten alle, an einer guten Zukunft Deutschlands mitzuwirken.
Der deutsche Bundestag hat im Jahr 2016 das Integrationsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz haben wir unseren zentralen Leitsatz des Förderns und Forderns – auch für Flüchtlinge – rechtlich verbindlich gemacht, den Integrationsprozess weiter beschleunigt sowie bürokratische Hürden abgebaut. Wir haben die  Sprach- und Integrationskurse ausgeweitet und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmark verbessert.

DIE LINKE
Antwort: Neutral
Entscheidend ist, was die Inhalte eines solchen Bundespartizipations- und Integrationsgesetzes wären. Die Große Koalition hat im Jahr 2016 bekanntlich ein so genannten „Integrationsgesetz“ beschlossen, das jedoch viele ausgrenzende und des-integrative Vorschriften enthielt. Es kommt somit auf die konkreten inhaltlichen Änderungen zur Verbesserung der Partizipations- und Integrationsmöglichen an, etwa im Staatsangehörigkeitsrecht, beim Wahlrecht oder im Aufenthaltsgesetz.

FDP
Wir Freie Demokraten wollen ein geordnetes Einwanderungsrecht schaffen, das nach Möglichkeit in einem Einwanderungsgesetzbuch zusammengefasst wird. Dabei muss zwischen individuell politisch/religiös Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern klar unterschieden werden (s. auch Antwort auf Frage 4d). In diesem Zusammenhang treten wir für verbindliche Integrationsmaßnahmen ein, mit dem Ziel, dass Einwanderer zu Verfassungspatrioten werden und sich mit unserer offenen Gesellschaft identifizieren. Wir fordern ein neues, modulares Integrationsprogramm, das die individuelle Förderung entsprechend persönlicher Bedürfnisse in unterschiedlichen Stufen ermöglicht. Wir stehen zur Integration und vollen Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben.

GRÜNE
Antwort: Ja
Wir plädieren für ein Einwanderungsgesetz und für ein Integrationsgesetz, das diesen Namen auch verdient. Wir wollen, dass Integration als partizipativer Prozess auf Grundlage der Werte unseres Grundgesetzes erfolgt und ermöglicht wird.

SPD
Als Einwanderungsland wollen wir, dass alle Menschen durch gute Integration am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, das Geflüchteten den Zugang zum Spracherwerb erleichtert und Hürden beim Eintritt in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt abbaut. Schutzsuchende mit Bleibeperspektive wollen wir unterstützen, sich rasch in Arbeitswelt und Gesellschaft zu integrieren. Weitere Maßnahmen werden dabei u.a. sein: Öffnung der Integrationskurse für alle Asylsuchenden und Geduldeten; Verbinden von berufsbezogener Sprachförderung mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen; Kita-Besuch für alle Kinder; verbesserte Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie ein dauerhaftes Bleiberecht für Ausländer, die hier erfolgreich ein Studium abgeschlossen haben.
Für erfolgreiche Integration ist ehrenamtliches Engagement unverzichtbar: in der Nachbarschaft, im Sportverein, in sozialen Einrichtungen, bei den Wohlfahrtsverbänden oder eben in Migrantenorganisationen. Teilhabe ist Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen sich als Teil der Gesellschaft verstehen. Teilhabe heißt auch Beteiligung am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben – auch an zivilgesellschaftlichen Engagementmöglichkeiten und an politischen Entscheidungsprozessen. Das schließt insbesondere das Recht ein, an demokratischen Wahlen teilnehmen zu können. Deshalb setzen wir uns auch für die Ausweitung des Wahlrechts ein – beispielsweise für dauerhaft ansässige Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene.

TGD Wahlprüfsteine

Im Vorfeld der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) Wahlprüfsteine entwickelt, um mehr über die migrations- und integrationspolitischen Positionen sowohl der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten als auch der Parteien zu erfahren.

Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, auf welche Art und Weise sich die oben formulierten Notwendigkeiten zur Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft in den Parteiprogrammen und Einstellungen der  Kandidatinnen und Kandidaten widerspiegelt.

Das Ziel dieser Gemeinde ist, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit türkischer bzw. anderer Migrationsgeschichte zum Wählen zu mobilisieren. Der Hauptgedanke dabei ist, dass die Teilnahme an Wahlen ein zentrales demokratisches Grundrecht ist und eine Möglichkeit die Gesellschaft mitzugestalten. Dafür ist es, laut TGD, unabdingbar zu wissen, wie Kandidatinnen und Kandidaten für die Bundestagswahl zu migrations- und integrationspolitischen Themen stehen.

Im Folgenden haben wir einige Antworten, die TGD von den Parteien Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU), Die Linke, Freie Demokratische Partei (FDP), Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) und Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) erhalten hat, für Sie zusammengefasst. Von der Alternative für Deutschland (AfD) erhielten sie keine Antwort.

zu 1. Politische Teilhabe

zu 2.  Anti-Diskriminierung

zu 3. Bildung & Soziales

zu 4. Migration & Bürgerrechte

zu 5. Arbeitsmarkt

Alle Fragen & Antworten der einzelnen Kandidat*innen in Ihrem Wahlkreis können Sie hier selbst recherchieren.

Positionspapier der TGD

DIE PARTEIEN

Welche Parteien zur Bundestagswahl antreten bzw. zugelassen sind- viele fragen sich, wer entscheidet das?

Das Bundeswahlgesetz unterscheidet zwischen „etablierten“ und „nicht-etablierten“ Parteien. Die „nicht- etablierten“ Parteien müssen als Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ihre Beteiligung gegenüber dem Bundeswahlleiter (Dieter Sarreither)  anzeigen. Der Bundeswahlleiter erklärte in einer Presseerklärung, dass 63 Parteien und politische Vereinigungen ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2017 bis zur Frist am 19. Juni 2017 angezeigt haben. Jedoch wurde mit der Erklärung vom 8. August 2017 bekannt, dass 42 Parteien an der BTW 2017 teilnehmen können.

34 Parteien beteiligen sich mit Landeslisten, acht zugelassene Parteien treten nur mit Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten an. Zugelassen wurden eigentlich 48 Parteien- doch sechs dieser zugelassenen Parteien treten weder mit Landeslisten noch mit Wahlkreiskandidatinnen oder -kandidaten an.

Bei der BTW 2009 waren 27 Parteien und bei der BTW 2013 waren 58 Parteien angetreten. Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt beim zuständigen Landes- bzw. Kreiswahlleiter einreichen, ohne ihre Beteiligung an der Wahl vorher anzuzeigen.

Bei der Bundestagswahl 2017 teilnehmende Parteien sind auf jeden Fall: CDU, CSU, SPD, Die Linke, Bündis90/Die Grünen. Diese werden als „etablierte“ Parteien bezeichnet. Aber auch die FDP, die bei der BTW 13 an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte und die 2013 gegründete AfD sind automatisch bei dieser Wahl zugelassen. Ebenfalls sind die nur im Bayerischen Landtag vertretenen Freien Wähler ohne Unterstützungsunterschriften zur Wahl zugelassen.

Nach §18 Abs.4 BWahlG entscheidet der Bundeswahlausschuss am 79. Tag vor der Bundestagswahl über die Anerkennung dieser Vereinigungen als Parteien. Diese Sitzungen finden im Deutschen Bundestag (17. Juli 2017) öffentlich statt. Erst danach darf eine Partei an der Bundestagswahl antreten. Die Anerkennung als Partei hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie Mitgliederzahl, Satzung und bisherige Wahlteilnahme. Wird jedoch einer Vereinigung durch den Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft abgesprochen, so kann diese dennoch als sog. „Wählergruppe“ mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen an der Wahl teilnehmen.

Voraussetzung dafür ist Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises zu sammeln. Die Aufstellung von Landeslisten ist dagegen nur den politischen Parteien vorbehalten. Die Wahlvorschläge mussten bis zum 17. Juli 2017 eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern. Über deren Zulassung entschieden die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 28. Juli 2017.

Im Folgenden kurz zu den Parteien mit ihren Wahlprogrammen und Spitzenkandidaten:

CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands) / CSU (Christlich- Soziale Union Bayern)
Das Regierungsprogramm 2017- 2021 der Union heißt „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben“ und sie stellt gemeinsam eine Spitzenkandidatin, Angela Merkel.

SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
Das Wahlprogramm der SPD lautet „ Zeit für mehr Gerechtigkeit“. Als Spitzenkandidat wird Martin Schulz gestellt.

FDP ( Freie Demokratische Partei)
Das Wahlprogramm der FDP heißt „Schauen wir nicht länger zu“ und stellt Christian Lindner als Spitzenkandidaten.

Bündnis90/Die Grünen
Das „Spitzenduo“ ist in diesem Wahljahr Katrin Göring-Eckardt und Cem Özdemir. Das Wahlprogramm der Bündnis90/Grünen heißt „Zukunft wird aus Mut gemacht“.

Die Linke
Spitzenkandidaten bei den Linken sind Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch mit ihrem Wahlprogramm „Sozial.Gerecht.Frieden.Für alle.“.

AfD (Alternative für Deutschland)
Das Wahlprogramm der AfD heißt „Programm für Deutschland“. Die Spitzenkandidaten sind Dr. Alice Weidel und Dr. Alexander Gauland.

Freie Wähler
Das Wahlprogramm der Freien Wähler heißt „Die anständige Alternative.“.

Wissenswertes

Art. 21 Abs. 1 und 2 GG

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

§ 2 Abs. 1 PartG (Begriff der Partei)

(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.

Text: Asli Saygi

“DURMA GÖĞE BAKALIM!”

Cemal Süreya, Edip Cansever ve Turgut Uyar’ın sevda şiirleriyle bir okuma akşamı

Zehra Aksu Yılmazer (Istanbul) ve Angelika Overath (Sent, Aşağı Engadin/İsviçre), “İkinci Yeni” akımının ustalarından derleyip Almancaya çevirdikleri sevda şiirlerini Goethe-İnstitut İstanbul’da okuyacak. Türkçe-Almanca olacak okuma akşamının moderasyonunu Dilşad Budak yapacak.

Okuma akşamında, “İkinci Yeni”nin üç büyük ustası Cemal Süreya, Edip Cansever ve Turgut Uyar‘ın ilk defa Almancaya çevrilen şiirleri okunacak.

Yer: Goethe Institut Istanbul, Yeniçarşı Cad. 32, Beyoğlu,
Tarih: 21.09.2017, Saat: 19.00, Giriş ücretsiz

“DURMA GÖĞE BAKALIM!”

İkimiz birden sevinebiliriz göğe bakalım

Şu kaçamak ışıklardan şu şeker kamışlarından

Bebe dişlerinden güneşlerden yaban otlarından

Durmadan harcadığım şu gözlerimi al kurtar

Şu aranıp duran korkak ellerimi tut

Bu evleri atla bu evleri de bunları  da

Göğe bakalım

 

Falanca durağa şimdi geliriz göğe bakalım

İnecek var deriz otobüs durur ineriz

Bu karanlık böyle iyi afferin Tanrıya

Herkes uyusun iyi oluyor hoşlanıyorum

Hırsızlar polisler açlar toklar uyusun

Herkes uyusun bir seni uyutmam birde ben uyumam

Herkes yokken biz oluruz biz uyumıyalım

Nasıl olsa sarhoşuz nasıl olsa öpüşürüz sokaklarda

Beni bırak göğe bakalım

 

Senin bu ellerinde ne var bilmiyorum göğe bakalım

Tuttukça güçleniyorum kalabalık oluyorum

Bu senin eski zaman gözlerin yalnız gibi ağaçlar gibi

Sularım ısınsın diye bakıyorum ısınıyor

Seni aldım bu sunturlu yere getirdim

Sayısız penceren vardı bir bir kapattım

Bana dönesin diye bir bir kapattım

Şimdi otobüs gelir biner gideriz

Dönmiyeceğimiz bir yer beğen başka türlüsü güç

Bir ellerin bir ellerim yeter belliyelim yetsin

Seni aldım bana ayırdım durma kendini hatırlat

Durma kendini hatırlat

Durma göğe bakalım

 

Turgut Uyar, DÜNYANIN EN BÜYÜK ARABİSTANI

Kadın derneklerinden seçim çağrısı: ‘Hoşgörüsüzlüğün, ırkçılığın olduğu yerde kadın hakları da tehlikededir.’

Nürnberg’de partiler üstü faaliyet gösteren kadın dernekleri ağı ‚Erfolgsfaktor Frau’ (Başarı faktörü kadın), seçme hakkı olan kadınlara, Almanya’da 24 Eylül’de yapılacak olan genel seçimlerde oy kullanma çağrısı yaptı.

Aralarında Kuzey Bavyera Türk-Alman Kadınlar Kulübü’nün de bulunduğu yaklaşık yirmi dernek ve oluşumu eşitlik ve demokrasi için bir araya getirerek daha güçlü olmayı amaçlayan inisiyatif, yaklaşan genel seçimlerle ilgili bir açıklama yayınladı. Açıklamada ‚kadınların zorlu mücadeleler vererek elde ettikleri oy hakkını yeterince kullanmadıkları, 1953 yılından bu yana kadınların seçime katılım oranının erkeklerden daha düşük olduğu hatırlatıldı.’

Toplumun yarısından çoğunun kadın olduğu halde mevcut parlamentoda yüzde 31,7 oranıyla kadınların yeterince temsil edilmediği gibi, yeni seçilecek parlamentoda bu oranın daha da düşük olma tehlikesine işaret edilen açıklamada, „Almanya çapında sağcı ve ırkçı söylemleri olan partileri seçenlerin büyük oranı erkekler, kadınların oy kullanma oranı yükselmedikçe bu sonuçların daha kötüye gitme tehlikesi yüksek. Sağ popülizme karşı sadece bir seçeneğimiz var; o da seçime gitmek!“ dendi.

Kadınları ‚bir oy, bir oydur!’ diyerek seçime katılmaya çağıran açıklamada, kadınların oylarını hangi yönde kullanmaları gerektiğine ise şu sözlerle yer verildi: „Oyunuzu cinsiyet eşitliği ve çeşitlilikten, çoğulculuk ve saygıdan, hoşgörü ve insanlıktan ve demokratik toplumdan yana kullanın. Dargörüşlülüğün, hoşgörüsüzlüğün, ırkçılığın olduğu yerde kadın hakları da tehlikededir.’

Erfolgsfaktor Frau’ inisiyatifinde yer alan Kuzey Bavyera Türk-Alman Kadınlar Kulübü Başkanı Gülseren Suzan Menzel ise konuyla ilgili yaptığı açıklamada, „Almanya’da yaşayan biz Türkiye kökenli kadınlar, kendimizi anne ve babası sürekli ağız kavgası yaparak, ayrılmanın eşiğine gelmiş çocuklar gibi hissediyoruz ve bu duruma çok üzülüyoruz. Onların anlaşmasını istiyoruz. Ancak sonucu ne olursa olsun, her iki tarafla da bağlantımızın kopmasını kesinlikle istemiyoruz.“ dedi.

Aktion Wahlaufruf_erfolgsfaktor FRAU e.V.
Kuzey Bavyera Türk-Alman Kadın Kulübü Başkanı Gülseren Suzan Menzel (soldan 3.) Erfolgsfaktor FRAU inısiyatifiyle bir araya gelen diğer kadın dernek temsilcileriyle birlikte

FrauenVote

 

 

„Der Stimmzettel ist stärker als die Kugel“

– besser als dieses Zitat von Abraham Lincoln kann man die Bedeutsamkeit der Wahl nicht erklären. Es sollte für jeden Bürger eine moralische Verpflichtung sein zur Wahl zu gehen, denn die Geschichte zeigt, dass es ein Glück für uns ist unsere Meinung kundgeben zu können und zu erkennen, wie signifikant unsere Stimme auf dem Stimmzettel sein kann.

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am 24. September 2017 statt. Erstmals ist bei dieser Wahl das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ausdrücklich verboten- aufgrund der Änderung der Bundeswahlordnung im März 2017. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes werden unter den 61,5 Millionen wahlberechtigten 3 Millionen Erstwähler sein.

Der Bundestag besteht regulär aus 598  Abgeordneten ohne die Überhangmandate. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen gewählt. In Deutschland wird nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl gewählt – zwei Wahlsysteme werden miteinander verbunden, die Verhältniswahl und die relative Mehrheitswahl. Dies bedeutet für den Wahlgänger, dass er zwei Stimmen zu vergeben hat. 299 Abgeordnete werden nach Kreisvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen 299 nach Landeswahlvorschlägen gewählt. Für die Bundestagswahl 2017 wurden 34 Wahlkreise neu abgegrenzt.

Die Erststimme gilt den Direktmandaten. Durch diese werden die 299 Abgeordneten direkt in den Wahlkreisen gewählt- relative Mehrheitswahl.  Diese Kandidaten können einer Partei angehören oder parteilos sein. Derjenige ist gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat. Durch dieses System wird gewährleistet, dass alle Regionen in Deutschland im Bundestag vertreten sind. Die Erststimme hat mit dem Größenverhältnis der Parteien im Bundestag nichts zu tun.

Jeder Wähler stimmt mit seiner Zweitstimme für die Landesliste einer Partei, somit werden die übrigen 299 Sitze vergeben. Diese entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestags- Verhältniswahlsystem. In den Bundestag ziehen diejenigen Parteien ein, die die Fünf-Prozent-Klausel der Zweitstimmen erreichen oder mindestens drei Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnen (Grundmandatsklausel). Ansonsten verfallen deren Zweitstimmen. Die Partei mit den meisten Mandaten hat das Recht die Regierung bilden zu können und seinen Kanzler zu ernennen. Aufgrund der Möglichkeit, in den Wahlkreisen Personen direkt wählen zu können, erhalten die Wähler im Verhältniswahlsystem einen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments. Daher spricht man auch von einer personalisierten Verhältniswahl. Durch dieses System soll gewährleistet werden, dass jeder Wählerwille in der Volksvertretung widergespiegelt wird. Bei einem reinen Mehrheitswahlrecht wäre dies nicht gewährleistet, da hierbei das Ziel auf Entstehung klarer Mehrheitsverhältnisse liegt. Außerdem kann jeder Wähler selber entscheiden, ob er „Stimmensplitting“ macht oder seine Stimmen dem Kandidaten und der Liste der gleichen Partei gibt.

Seit Februar 2013 hat Deutschland ein neues Wahlrecht- das Verfahren der Sitzzuteilung wurde geändert. Diese Änderung war notwendig, da das BVerfG die durchgesetzte Wahlrechtsreform 2011 für verfassungswidrig erklärt hatte. Es wurde bemängelt, dass diese Reform den Effekt des negativen Stimmgewichts nicht beseitigt und die Regelung der Überhangmandate den Grundcharakter der Verhältniswahl aufhebt. Außerdem besteht ein verfassungsrechtliches Problem für das Wahlrecht der Auslandsdeutsche. Das bisherige Wahlrecht verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Das neue Wahlrecht beinhaltet Ausgleichsmandate, so dass abhängig nach verschiedenen Wahlausgängen, die Zahl der Parlamentssitze bis zu 700 steigen kann.

Wie erfolgt die Auszählung der Stimmen?

Nach der Wahl werden alle Zweitstimmen zusammengezählt, die eine Partei über Landeslisten erhalten hat. Nach dem Sainte-Laguë/ Schepers- Verfahren wird berechnet, wie viele Mandate jede Partei nach ihrem Zweitstimmenanteil im jeweiligen Bundesland erhält. Danach wird errechnet, wie viele Mandate jede Partei im Bundestag erhält. Abgezogen von dieser Summe werden die Direktmandate. Die verbleibenden Sitze werden mit Listenkandidaten besetzt. Dabei gilt, wer oben auf der Liste steht, kommt eher dran. Wie schon erwähnt, werden dabei nur Parteien berücksichtigt, die die Fünf-Prozent-Klausel und die Grundmandatsklausel einhalten konnten. Es tritt auch der Fall auf, dass die Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als die ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese Mandate heißen „Überhangmandate“. Die Anzahl der Abgeordneten nimmt um die Überhangmandate zu, auch nach der neuen Reform. Da das Problem besteht, dass die Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis verfälschen könnten, erfolgt ein weiterer Schritt. Eine Ergänzung um Ausgleichsmandate findet statt. Die Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate ausgeglichen, damit das Größenverhältnis der Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis gewahrt bleibt. Das heißt, auf Bundesebene wird die Zahl der zu verteilenden Gesamtsitze bis zu dem Punkt erhöht, ab dem alle Parteien über so viele Sitze verfügen, wie es Ihnen nach den Zweitstimmen zustehen. Vorteil der neuen Regelung ist, dass das Größenverhältnis zueinander erhalten bleibt, wenn auch eine Partei überdurchschnittlich viele Überhangmandate gewonnen hat. Der Nachteil jedoch ist, dass der Bundestag nach dieser Wahl deutlich größer wird.

Beispiel:

Bundesweit hat Partei X 200 Sitze und Partei Y 100 Sitze nach Zweitstimmen errungen. Partei X hat zusätzlich 20 Überhangmandate. Um das Größenverhältnis zu wahren, wird die Zahl der Sitze im Bundestag so lang erhöht, bis Partei Y im Vergleich zur Partei X wieder die Hälfte der Mandate hat. Somit wäre das Ergebnis, dass Partei X 220 Sitze und Partei Y auf 110 Sitze kommen.

Wissenswertes:

– über 250 verschiedene Wahlverfahren weltweit

– Grundtypen: Mehrheitswahl und Verhältniswahl

– Unterschiede bei der Wandlung von Stimmen in Mandate

– Zusammensetzung eines Parlaments je nach Wahlsystem immer unterschiedlich

– in parlamentarischen Demokratien bestimmt das Wahlsystem, wer die Regierung stellen kann

– Unmittelbarkeit zwischen Ausgestaltung des Wahlsystems und Machtfrage

Text: Asli Saygi

Oktoberfest’in ilk hafta sonunda 600 bin ziyaretçi

Münih’te her yıl geleneksel olarak düzenlenen Oktoberfest (Ekim Bayramı), cumartesi günü başladı. Bu yıl 184.’sü gerçekleşen Oktoberfest, dünyanın en ünlü bira şenliği olarak da biliniyor. Şenlik bu yıl 18 gün sürecek ve 3 Ekim’de son bulacak.

16 Ekim Cumartesi günü çadır sahiplerinin at arabaları üzerinde büyük bira fıçılarıyla ve geleneksel kıyafetleriyle yer aldığı geçiş töreninin ardından saat tam 12.00’da Schottenhammel çadırında SPD’li Belediye Başkanı Dieter Reiter, bu yıl dördüncü kez şenliği açtı. İlk sene dışında hep olduğu gibi bu yıl da iki vuruşla bira fıçısını açmasından sonra Bavyera şivesiyle fıçıya musluğun takıldığını duyuran ‘O’zapft is!” sözleriyle birlikte, ‘barışçıl bir şenlik diliyorum.’ dedi. Schottenhammel çadırında geleneksel olarak ilk biranın Bavyera Başbakanı Horst Seehofer’e verilmesiyle şenlik alanının kapıları halka açıldı.

Şenliğin ikinci günü geleneksel kıyafetlerle geçiş töreni yapılan Oktoberfest, bu yıl ilk hafta sonunu toplam 600 bin ziyaretçiyle kapattı. Yağışlı havaya rağmen, içeri girmek için sıra bekleyen ziyaretçilerle dolan Oktoberfest’te son yıllarda giderek artan güvenlik önlemleri alınıyor. Alana girerken kontroller ediliyor. Sırt çantaları ve büyük çantalar alana sokulmuyor.

Toplamda 119 bin kapasiteli 15 büyük bira çadırının bulunduğu şenlikte, Münih’in altı büyük bira üreticisisinin Oktoberfest için özel ürettikleri yüksek alkol oranlı bira satılıyor. Bira çadırlarının yanı sıra geleneksel yiyecek içecek standları ve çarpışan arabalar, atlı karınca, dönme dolap gibi oyuncakların bulunduğu lunapark kısmı da hizmet veriyor.

Oktoberfest’in temeli prens Ludwig von Bayern ile prenses Therese von Sachsen-Hildburghausen’in 1810 yılında evlilik töreniyle atılıyor. Halka açık yapılan törenin alanına prenses Therese’nin adı veriliyor; Theresienwiese. Yerel halk arasında bu nedenle Oktoberfest’e kısaca ‘Wiesn’ deniyor. Zamanla gelişen şenlik Münih Belediyesi’nin konuyu ele almasıyla resmileşiyor. Prens Ludwig ile prenses Therese’nin düğününün 100. yılı olan 2010’da şenliğe eklenen ‘nostaljik Ekim Bayramı’ (Alter Wiesn) da geçen yılki aradan sonra bu yıl tekrar devam ediyor.

Açılışı geçen yılın 100 bin üzerinde yapan Oktoberfest’le ilgiili yetkililer ‘Wiesn aşkı geri döndü’ diyor. Bu yıl 6 milyon ziyaretçi beklenen Oktoberfest, hafta içi her gün saat 10.00’da, hafta sonu ise 9.00’da açılıyor ve gece 23.30’a kadar devam ediyor. Aile günü diye de bilinen salı günlerinde saat 10.00 ile 19.00 arası ailelere özel indirimler yapılıyor.

Detaylı bilgi için: www.oktoberfest.de

Oans… zwoa… drei… gsuffa!

Wie schnell die Zeit vergeht lässt sich in München vor allem an einem Phänomen immer wieder gut messen, nämlich dem Oktoberfest. Jedes Jahr verwandelt sich die Stadt im September in einen für Touristen beliebten Schauplatz des Wahnsinns. Aber nicht nur die Touristen, auch die Einheimischen werden jedes Jahr aufs neue wieder mit einen Anzahl von Mythen über das Oktoberfest konfrontiert, die zum Teil stimmen, aber auch oft einfach erfunden sind. Deswegen haben wir uns mal mit drei der größten Mythen und Fragen auseinandergesetzt…

Wiesn Mythos eins: Die Dirndl Schleife!
Wenn die Damen vor einem Wiesn Besuch sich Zuhause zurecht machen und in ihr Dirndl schlüpfen müssen sie sich auch ihre Schürze zubinden – zwangsläufig. Hierbei sind viele davon überzeugt, dass die Seite auf der Schleife ist von großer Bedeutung ist und angibt ob eine Frau noch zu haben ist oder nicht. Allerdings sind sich die Wiesnbesucher selbst hier nicht ganz einig welche Seit für was steht, deshalb hier noch einmal der offizielle Dresscode:
– Vorderseite, Mitte: Jungfrau
– Rückseite, Mitte: verwitwet
– Vorderseite, rechts: in festen Händen
– Vorderseite, links: noch zu haben.
Woher diese Sitte kommt ist jedoch nicht ganz einig. Ein paar Experten meinen diese Angewohnheit stammt wirklich noch aus einer früheren Zeit, ein paar andere meinen hingegen das ist vollkommener Unsinn. Eins steht jedoch fest: die meisten heutigen Münchner kennen den Dresscode.

Wiesn Mythos zwei: Wird man wirklich angezeigt wenn man einen Bierkrug klaut?
JA! Hierbei handelt es sich nicht um einen Mythos, sondern das ist die Wahrheit. Die Maßkrüge sind Eigentum der Brauereien. Viele der Wiesnbesucher wollten sich ein Souvenir vom Oktoberfest mitnehmen und dies war meistens ein Maßkrug. Um zu verhindern, dass so viele Maßkrüge geklaut werden, bringen die Brauereien jeden geklauten Krug der erwischt wird zur Anzeige. Also lieber an einem der Souvenirstände einen Wiesnkrug kaufen, denn damit ist man definitiv auf der sicheren Seite.

Wiesn Mythos drei: Warum findet das Oktoberfest im September statt?
Das erste Oktoberfest fand am 17.10.1810 statt, anlässlich der Hochzeit von König von Ludwig von Bayern und Prinzessin Therese von Hildburghausen. Damals noch als Pferderennen angelegt wurde das Fest jedes Jahr neu wiederholt. Allerdings wurde es im Laufe der Jahre dann um einen Monat nach vorne verschoben und zwar aufgrund des Wetters. Im September sind sowohl Tage als Nächte im Schnitt noch wärmer, was auch die Außenflächen der Zelte besser benutzbar macht. Um jedoch nicht ganz auf den Oktober zu verzichten endet die Wiesn immer am ersten Sonntag im Oktober.

Text: Ann-Kathrin Urlinger

Deutschland braucht lebenswerte Städte

Deutschland ist ein Land der Städte, fast 52 Millionen Menschen – die große Mehrheit in der Bundesrepublik – leben hier. Städte sind Mittelpunkt des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Sie übernehmen Verantwortung für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, für politische Stabilität und sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Denn kommunale Selbstverwaltung bedeutet lokale Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger Politik und Gesellschaft mitgestalten können. Die Städte wollen weiter Gegenwart und Zukunft prägen und Antworten auf die Herausforderungen von Zu- und Abwanderung, notwendigen Investitionen, Finanzschwäche, Demografie und Nachhaltigkeit finden. Sie stehen als Partner von Bund und Ländern bereit, um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu sichern. Partnerschaftliches Miteinander bedeutet aber auch, als Partner respektiert und vor schleichender Überlastung und Fremdbestimmung geschützt zu werden. Das alles und noch mehr hat die 39. Hauptversammlung des Deutschen Städtetags vom 30. Mai bis 1. Juni bei ihrer Tagung in der NürnbergMesse deutlich zum Ausdruck gebracht.

Städte sind Orte des Wohnens, der Kultur, der Wirtschaft und des Handels. Sie sind mehr als Arbeitsplatz oder Wohnort. Städte bieten Teilhabe und Identifikation. Die Städte tun ihr Möglichstes, um Chancengleichheit und -gerechtigkeit sicherzustellen. Die soziale Stadt, in der es von der Kita bis zur Hochschule ansprechende Bildungsangebote gibt, in der allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird und in der es sich sicher leben lässt, ist das Leitbild. Die Vielfalt der Stadt lässt Raum für individuelle Lebensformen.

Deutschland hat in den vergangenen beiden Jahren fast 1,2 Millionen Flüchtlinge aufgenommen – rund 8 000 davon leben in Nürnberg. Ohne das Engagement der Zivilgesellschaft und der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre dies nicht möglich gewesen. Mittlerweile geht es um die Integration der Menschen, die bei uns bleiben werden. Sie kann nur vor Ort stattfinden, in den Kitas, in den Schulen, am Arbeitsplatz, durch Sport und Kultur, Sprachförderung und berufliche Qualifizierung. Die Kommunen können das, allerdings braucht Integration einen langen Atem und es gibt sie nicht zum Nulltarif. Deshalb wird es insbesondere darauf ankommen, wie es nach 2018 mit der Finanzierung des Integrationsaufwandes durch Bund und Länder weitergehen soll. Und Integration wird nur gelingen, wenn Zugewanderte und einheimische Bevölkerung aufeinander zugehen. Integrationsbereitschaft muss auf beiden Seiten gegeben sein.

Gesellschaftliche, technische, wirtschaftliche Entwicklungen – sie haben das Bild der Stadt seit jeher geprägt. Zuwanderung, Globalisierung und in den nächsten Jahren insbesondere Digitalisierung werden das Bild unserer Städte und unser Miteinander verändern. In Nürnberg werden wir gerade auch diese Fragen in Zusammenhang mit der Bewerbung zur europäischen Kulturhauptstadt 2025 intensiv diskutieren.

Wohnen in der Stadt ist für viele Menschen attraktiv. Es wird um mehr Wohnraum für Menschen mit niedrigen Einkommen, aber auch um mehr Wohnungen im mittleren Segment gehen. Wir wollen Stadtteile mit einer guten Mischung von Leben, Arbeiten und Einkaufen, in denen Integration statt Verdrängung stattfindet. Neben ausreichenden Fördermitteln für den öffentlich geförderten Wohnungsbau braucht es finanzielle Anreize für den Bau bezahlbarer, frei finanzierter Wohnungen etwa über Investitionszulagen oder ein Baukindergeld. Ein Instrumentenmix ist wichtig.

Gesellschaftliche Teilhabe und Wirtschaftsleben sind ohne Mobilität nicht möglich. Städtischer Raum aber ist endlich. Wir müssen jetzt die Weichen stellen für ein modernes Mobilitätsverhalten und eine umweltverträgliche Fortbewegung. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist und bleibt der Grundpfeiler einer nachhaltigen Verkehrspolitik. E-Mobilität, Carsharing, autonomes Fahren oder das Fahrrad sind dabei keine Gegenspieler. Bund und Länder müssen in die Verkehrsinfrastruktur deutlich mehr investieren als bisher. Dies gilt insbesondere für den ÖPNV.

All diese Herausforderungen können die Kommunen nicht ohne motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unterstützung durch die Zivilgesellschaft meistern.

Herzlichst

Ihr Ulrich Maly

Europa sozialer machen – keine Arbeitnehmer zweiter Klasse mehr zulassen

SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag begrüßt Juncker-Vorstoß, Arbeitnehmer und Arbeitsmarkt stärker in den Mittelpunkt zu rücken

Der europapolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Georg Rosenthal zeigt sich erfreut über den heutigen Vorstoß des Kommissionspräsidenten Juncker, Europa und insbesondere seinen Arbeitsmarkt sozialer zu gestalten.

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag kämpft seit langem dagegen, dass es “Arbeitnehmer zweiter Klasse” auf dem europäischen Arbeitsmarkt gebe, betont Rosenthal. “Es geht in ganz Europa um den Kampf gegen Arbeits- und Sozialdumping.” Es dürfe nicht sein, dass Firmen mühsam erkämpfte Sozialstandards aushebeln können, indem sie Arbeitskräfte aus EU-Ländern mit schwächeren Sozialstandards über Subunternehmen beschäftigen. “Das hat mit den europäischen Werten Gerechtigkeit und Gleichheit nichts mehr zu tun!”

Die SPD-Fraktion begrüßt daher die Idee einer europäische Aufsicht, die die Einhaltung gemeinsamer Regeln in den Mitgliedsländern scharf kontrollieren soll. “Das aus bestimmten antieuropäischen Kreisen zu erwartende Gegenargument, dass solche Regelungen nur unnötige Bürokratie schaffen und den Markt bremsen, hat sich schon bei der Durchsetzung des deutschen Mindestlohns nicht bewahrheitet”, erklärt der SPD-Europaexperte.