Salı, Mart 10, 2026
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TGD Wahlprüfsteine: 5. Arbeitsmarkt

5. Arbeitsmarkt

a) Der Name (ob etwa türkisch oder deutsch klingend) hat neben anderen Merkmalen nachweislich Auswirkung darauf, ob Bewerber*innen für ein Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Setzen Sie sich für die standardmäßige Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren bei Stellenausschreibungen ein?

CDU/CSU
Antwort: Nein
Aus Sicht von CDU und CSU behebt eine anonymisierte Bewerbung nicht die Ursachen für Diskriminierung. Wir wollen, dass alle Menschen eine Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten – ob mit oder ohne Migrationshintergrund – und fördern daher ein bewusstes Umdenken bei den Personalverantwortlichen.

DIE LINKE
Antwort: Ja

FDP
Wir Freie Demokraten wollen ein ganzheitliches Diversity Management in der Arbeitswelt voranbringen. Es bekämpft systematisch offene Diskriminierung und macht unbewusste Hemmnisse bewusst. So schafft es Selbstbestimmung und gleiche Chancen für Aufstieg durch Leistung. Anonymisierte Bewerbungsverfahren können grundsätzlich dazu beitragen kann, Vorurteile im ersten Schritt eines Bewerbungsprozesses zu verhindern. Wir begrü.en dies ausdrücklich. Allerdings kann nicht jedes Unternehmen die Einführung eines anonymen Bewerbungsverfahrens einfach umsetzen. Insbesondere eine damit verursachte Verzögerung der betrieblichen Abläufe kann in Zeiten des Fachkräftemangels hinderlich sein. Wir wollen daher, dass es weiterhin die freiwillige Entscheidung der Unternehmen bleibt, sich für ein solches Bewerbungsverfahren zu entscheiden.

GRÜNE
Antwort: Ja
Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Alter, Religion, sexuelle Identität und Geschlecht dürfen bei Bewerbungsverfahren keine Rolle spielen. Die Realität ist heute eine andere. Bestehende Strukturen sind verfestigt. Darum haben wir das Modelprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu anonymisierten Bewerbungsverfahren sehr begrüßt. Angesichts der positiven Ergebnisse des Projekts setzen wir uns dafür ein, dass das Verfahren im öffentlichen Dienst eine größere Verbreitung findet und auch in weiteren Unternehmen eingeführt wird.

SPD
Bei Bewerbungen kommt es – häufig auch unbewusst – zu Diskriminierungen, etwa aufgrund des Geschlechts, Aussehens, Alters oder eines Migrationshintergrundes. Wir setzen uns für anonymisierte Bewerbungen ein, um Fairness im Bewerbungsverfahren herzustellen. In unserem Land haben rund 20 Prozent der Menschen einen Migrationshintergrund. Wir wollen, dass sich der Anteil von Menschen mit familiären Einwanderungsgeschichten auch in der Zusammensetzung des öffentlichen Dienstes niederschlägt. Zielvorgaben, Ausbildungskampagnen und faire Bewerbungsverfahren unterstützen diesen Prozess. Dazu gehört auch die Offenheit gegenüber unterschiedlichen Kulturen, die wir in allen gesellschaftlichen Bereichen umsetzen wollen.

TGD Wahlprüfsteine: 4. Migration & Bürgerrechte

4. Migration & Bürgerrechte

b) Etwa 3,5 Mio. Menschen dürfen sich in Deutschland nicht an Wahlen beteiligen, obwohl sie zum Teil seit Jahrzehnten in Deutschland leben und arbeiten. Ihre griechischen oder polnischen Nachbarn hingegen dürfen seit 1992 zumindest auf kommunaler Ebene mitbestimmen. Sind Sie für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für sog. Drittstaatsangehörige?

CDU/CSU
Antwort: Nein
Wir freuen uns, wenn Menschen in Deutschland ihre Heimat und ihre Zukunft sehen, wenn sie die vollen Bürgerrechte und -pflichten und damit Verantwortung für unser Land übernehmen wollen. Die Einbürgerung steht für uns vor allem für die volle politische Teilhabe auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Wir wollen, dass Menschen mit Einwanderungsgeschichte durch die Einbürgerung auf allen Ebenen politisch mitbestimmen können. Ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger lehnen wir daher ab.

DIE LINKE
Antwort: Ja
Wer hier lebt, soll hier wählen! Wir wollen das aktive und passive Wahlrecht für dauerhaft in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, damit sie gleichberechtigt die Gesellschaft mitgestalten können. Wir wollen das Wahlrecht ab der Vollendung des 16. Lebensjahres und für alle seit fünf Jahren hier lebenden Menschen.

FDP
Wir Freie Demokraten setzen eher auf die Erlangung der Staatsangehörigkeit als Ziel der Integrationsbemühungen. Wir wollen, dass die doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich möglich ist. Einwanderer müssen zu deutschen Staatsbürgern werden können, ohne ihre Wurzeln und etwa Eigentum in ihrem Herkunftsland aufgeben zu müssen. Mit der Einbürgerung folgt gleichzeitig auch das Wahlrecht.

GRÜNE
Antwort: Ja
Demokratie und Beteiligung müssen in einem Einwanderungsland entlang der Vielfalt der Menschen organisiert werden. Mehr Demokratie heißt für uns auch, dass mehr Menschen mitmachen und sich beteiligen dürfen. So wollen wir das kommunale Wahlrecht nach dem Wohnortprinzip regeln und nicht nach der Staatsbürgerschaft. Dann können auch diejenigen an kommunalen Wahlen teilnehmen, die keinen deutschen oder EUPass, aber ihren ständigen Wohnsitz hier haben. Menschen, die hier leben, sollen auch mitbestimmen, wie wir zusammenleben

SPD
Wir setzen uns seit langem ein für die Ausweitung des Wahlrechts auf dauerhaft ansässige Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene.

TGD Wahlprüfsteine: 3 Bildung & Soziales

3. Bildung & Soziales

a) Erste Studien weisen darauf hin, dass Migrant*innen und Menschen mit Migrationsgeschichte in verschiedenen Bereichen der Wohlfahrtspflege unterversorgt sind. Finden Sie, es ist notwendig, Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung in den Bereichen Gesundheit, Altenpflege, Kinder und Jugend und Familie voranzutreiben?

CDU/CSU
Antwort: Ja
CDU und CSU wollen sich dafür einsetzen, dass die berechtigen kulturellen Belange der Menschen mit Migrationshintergrund in den Bereichen Gesundheit, Altenpflege, Kinder und Jugend und Familie besser berücksichtigt werden.

DIE LINKE
Antwort: Ja

FDP
Wir Freie Demokraten werden uns mit einer innovativen Familien-, Jugend- und Alten- und Sozialpolitik um alle Bevölkerungsschichten kümmer – davon werden auch Migranten verstärkt profitieren.

GRÜNE
Antwort: Ja
Angebote der Wohlfahrtspflege müssen sich an die gesamte Breite unserer Gesellschaft richten und die Bedürfnisse der verschiedenen Menschen in den Blick nehmen. Das geht nur mit einer interkulturellen Öffnung aller Wohlfahrtsbereiche. Die Begegnungen von Menschen mit unterschiedlichen Wertvorstellungen erzeugen auch Spannungen. Fachkräfte müssen fortgebildet werden und in der Lage sein, mit kultureller Vielfalt richtig umzugehen. Sei es bei der psychosozialen Versorgung von neuankommenden Flüchtlingen oder bei der Jugendarbeit mit Kindern die in dritter Generation in Deutschland leben.

SPD
Die SPD setzt sich für eine interkulturellen Öffnung in Altenpflegeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbänden, öffentliche Verwaltungen und weiteren Einrichtungen ein. Wir wollen, dass sie sich migrations-, kultur-, und religionssensibel aufstellen. Dabei werben wir dafür, interkulturelle Öffnung als Teil der Gesamtstrategie einer Organisation zu begreifen. Die SPD will, dass die interkulturelle Organisations- und Personalentwicklungspolitik zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Einbindung von Migrantenorganisationen stärker gefördert werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die bestehenden Regelungen für gleichen Zugang zu Gesundheits-, Altenpflege-, Kinder-, Jugend- und Familienförderung auch tatsächlich eingehalten werden. Wir wollen unseren Sozialstaat noch besser machen. Dafür schaffen wir u.a. eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen und durch die alle die notwendigen medizinischen Leistungen bekommen. Eine Zwei- Klassen-Medizin soll es nicht änger geben. Unser Ziel ist es, ungleiche Gesundheitschancen bei Gesundheitsförderung, Prävention, Versorgung, Rehabilitation und Pflege zu erkennen und abzubauen. Zudem werden wir das Bundesprogramm Soziale Stadt weiter ausbauen. Es fördert Bürgerbeteiligung, das zivilgesellschaftliche Engagement und das Quartiersmanagement. So unterstützen wir lebendige Nachbarschaften und den sozialen Zusammenhalt.

b) Schule ist kein diskriminierungsfreier Ort. Es mangelt Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften bspw. an Anlaufstellen, wenn Diskriminierungen vorkommen, oder für Fortbildungen. Als Anlaufstellen könnten Diversity-/ Gleichstellungsbeauftragte an Schulen beauftragt sowie Stadt- oder landesweite Beschwerdestellen etabliert werden. Sind Sie dafür, dass der Bund modellhaft Beschwerdestellen für Diskriminierungen im Bildungsbereich initiiert? 

CDU/CSU
Antwort: Nein
Schulbildung ist nach der Ordnung des Grundgesetzes Ländersache und wird es bleiben. Daher sprechen sich CDU und CSU dafür aus, dass die Schulgesetze der  Länder Diskriminierungsverbote ausdrücklich enthalten und dort auch Regelungen zu Beschwerderechten und – verfahren verankert werden. Zugleich sollten die Länder ein qualifiziertes Beschwerdemanagement für Schulen schaffen. Darüber hinaus sollte jede Schule ein Konzept gegen Diskriminierung erarbeiten und umsetzen.

DIE LINKE
Antwort: Ja
Wir fordern die Einrichtung von Leitstellen gegen Diskriminierung und Rassismus in allen Bundesländern.

FDP
Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Universalität der Menschenrechte und lehnen jegliche Versuche ab, ihre Anwendbarkeit zu relativieren. Wir wenden uns gegen jede Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder eines sonstigen Status. Diversitybeauftragte können hier eine Anlaufstelle sein. Grundsätzlich setzen wir auf verstärkte Aufklärung und pädagogische Arbeit statt auf eine Ausweitung von Beschwerdestrukturen.

GRÜNE
Antwort: Neutral
Wir teilen die Analyse, dass Schule leider kein diskriminierungsfreier Ort ist. Vom Bund nur modellhaft eingerichtete „Beschwerdestellen“ sind aber kein ausreichendes  Instrument. Es dauert zu lange, bis sie flächendeckend wirken. Hier müssen Länder und Kommunen deutlich schneller handeln.

SPD
Für die SPD ist Schule ein Ort der Bildung, der Wertevermittlung und der Lernort für lebendige Demokratie. Die größte und beste Investition in Schule sind daher gut qualifizierte und gut bezahlte Lehrkräfte, und das von der Kita über die Schule bis zur Hochschule. Und natürlich braucht Schule gutes Lern- und Lehrmaterial, das die Lebensrealität und die Vielfalt von Lebensmodellen altersgerecht abbildet. Darüber hinaus wollen wir die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte in Schulen weiterentwickeln, denn Lehrerinnen und Lehrer müssen sich immer wieder auf neue Herausforderungen einstellen – auf die kulturelle Vielfalt und die Vielfalt von Lebensmodellen an ihrer Schule, auf das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung, auf ganztägigen Unterricht oder auf neue Entwicklungen in der digitale  Bildung. Die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern werden wir deshalb fortsetzen und weiterentwickeln. Eine zeitgemäße Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte schließt in unseren Augen dementsprechend den Themenblock Diskriminierung und insbesondere Strategien dagegen mit ein. Neben der bundeszentralen Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gibt es ein ausdifferenziertes Netz an Beauftragten sowie zahlreiche  weitere Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung in Deutschland. Innerhalb dieser mit ganz unterschiedlichen Zielstellungen und Aufgaben arbeitenden Anlaufstrukturen haben sich Stellen herausgebildet, die auf die Beratung der Betroffenen von Diskriminierung spezialisiert sind. Diskriminierung im Bildungsbereich, u.a. auch an Schulen, spielt dabei natürlich eine Rolle. Aus dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wissen wir, dass sich viele Ratsuchende direkt an diese Stellen wenden oder von der Beratung der ADS an diese verwiesen werden, da Betroffene die wohnortnahe und niedrigschwellige Unterstützung schätzen bzw. diese Stellen in ihrer Kommune oder ihrem Bundesland besser kennen. Die Landschaft dieser Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung zeichnet sich noch als äußerst heterogen aus. Sie bildet sich derzeit aus staatlichen Landesantidiskriminierungsstellen, einigen kommunalen Stellen sowie unabhängigen zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsstellen, die z. T. im Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) dachverbandlich organisiert sind.
Gleichzeitig entwickeln sich neue Strukturen von staatlichen und nichtstaatlichen Anlaufstellen. Eine Befragung der ADS hat ergeben, dass die Hälfte der Stellen in immerhin über 70 Prozent ihrer Fälle zu einer für die Betroffenen zufriedenstellenden Lösung beitragen kann. Der Bericht der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle konstatiert allerdings die Notwendigkeit des Ausbaus der Beratungsstrukturen. Der Ausbau sowohl der staatlichen wie auch der nicht-staatlichen Beratungsstrukturen ist deshalb zu prüfen – allerdings sind hier insbesondere Länder und Kommunen in der Pflicht.

c) Viele Kinder und Jugendliche wachsen von Geburt an mit mehreren Sprachen auf. In den formalen Bildungseinrichtungen wird diese Realität wenig abgebildet und Modellkonzepte werden nicht flächendeckend umgesetzt. Sollten Maßnahmen zur Förderung der Muttersprache bzw. der Mehrsprachigkeit in Kindertageseinrichtungen und Schulen Ihrer Meinung nach gestärkt werden?

CDU/CSU
Antwort: Neutral
In einer globalisierten Welt ist Mehrsprachigkeit ein großer Vorteil, sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft insgesamt. Deshalb setzen sich CDU und CSU dafür ein, dass mehr Menschen mit Einwanderungsgeschichte in unseren Bildungseinrichtungen arbeiten und dort Mehrsprachigkeit aktiv fördern bis hin zur Durchführung zertifizierter Sprachprüfungen für die Schülerinnen und Schüler. Dessen ungeachtet bleibt das Beherrschen der deutschen Sprache entscheidend für Integration und Bildungserfolg hierzulande.

DIE LINKE
Antwort: Ja
Eine mehrsprachige Sozialisation wird in Deutschland nur bei ökonomisch als wichtig erachteten Sprachen geschätzt. Wir hingegen sehen die Mehrsprachigkeit auch bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund als ein Qualifikationsmerkmal. Die Muttersprache beim Erlernen weiterer Sprachen einzubeziehen ist wichtig, um in diesen Sprachen einen sicheren Stand zu erwerben.

FDP
Wir Freie Demokraten sehen Mehrsprachigkeit als Chance an und wollen diese nutzen. Von dieser Mehrsprachigkeit sollen jedoch alle Kinder, nicht nur solche mit Migrationshintergrund, profitieren. Daher wollen wir Unterricht in den Sprachen der Herkunftsländer im regulären Fremdsprachenangebot der Bildungseinrichtungen und nicht nur als muttersprachlichen Unterricht für Migrantinnen und Migranten verstärken. Darüber hinaus müssen alle Kinder mit Sprachdefiziten noch vor der Einschulung die Möglichkeit zum Erlernen der deutschen Sprache erhalten – sie ist der Schlüssel zur Integration in unserem Land.

GRÜNE
Antwort: Ja
Ja, sie sollten gestärkt werden, weil Kinder und Jugendliche auch ihre Familiensprache in Wort und Schrift beherrschen sollten. Schulen sollten hier nach Möglichkeit Unterricht anbieten.

SPD
Wir werden auch weiterhin Vielfalt fördern und uns für ein inklusives Bildungssystem einsetzen. Das heißt weg von „Defiziten“ und „Störungen“, hin zu Ressourcen und Herausforderungen. Wir werben dafür, dass alle Bildungseinrichtungen diesen Blickwinkel einnehmen. Dadurch wollen wir mehr Gerechtigkeit im Bildungsbereich erreichen, mehr Teilhabe, weniger Frustration und mehr Engagement beim Lernen. Mit guter sprachlicher Bildung wollen wir einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit leisten. Alle Kinder sollen darin unterstützt werden, ihre Interessen und ihre Weltsicht zu äußern. Wir wollen, dass alle Kinder Wertschätzung und Respekt erhalten- auch für ihre Besonderheiten. Dazu zählt auch die Anerkennung einer anderen Muttersprache und Mehrsprachigkeit. Durch die Erfahrung anderer Sprachen lernen Kinder u.a., sich in andere hineinzuversetzen und erweitern ihren Erfahrungshorizont. Wir begrüßen, dass in allen frühkindlichen Bildungsplänen der Bundesländer Sprachförderung selbstverständlicher Bestandteil ist. Es gibt u.a. auch Ausführungen zu Mehrsprachigkeit, das Kennenlernen anderer Sprachen und zum Teil auch explizit zu interkulturellem Lernen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Vorgaben für Kitas und Schulen weiterentwickelt und auch tatsächlich in den Bildungseinrichtungen berücksichtigt werden.

TGD Wahlprüfsteine: 2. Anti-Diskriminierung

2. Anti-Diskriminierung
a) Viele zivilgesellschaftliche Organisationen setzen sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rassismus und für eine friedliche, demokratische Gesellschaft ein. Die Politik unterstützt derartige Arbeit bislang weitgehend über spezifische Förderprogramme mit (meist) vorübergehendem Modellcharakter. Finden Sie, dass demokratisches Engagement gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit eine nachhaltige gesetzliche Grundlage erhalten sollte (bspw. in Form eines Demokratiefördergesetzes)?

 CDU/CSU
Antwort: Neutral
CDU und CSU setzen sich gemeinsam für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ein. Wir sind uns darin einig, dass eine nachhaltige Unterstützung der von Diskriminierung betroffenen Menschen und die Bekämpfung von Benachteiligungen auf allen Ebenen ein starkes Engagement sowohl auf Bundes- und Landesals auch auf kommunaler Ebene erfordern. Antidiskriminierungsarbeit muss als Querschnitts- und Daueraufgabe in allenLebensbereichen und den alltäglichen Arbeitsabläufen präsent und integriert sein. Der gegenseitige Austausch und eine übergeordnete fachliche Besetzung der Thematik sind ein wichtiger Ansatzpunkt. § 29 AGG sieht die Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen auf europäischer, Bundes-, Landesund regionaler Ebene vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert in enger Zusammenarbeit mit den Länderministerien den Aufbau von landesweiten Beratungsnetzwerken, die die vor Ort vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote verknüpfen. Zu den Angeboten zählen Opferberatungsstellen, die Mobilen Beratungsteams (z. B. Fachstellen gegen Rechtsextremismus) und die Ausstiegsberatung. Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ist ein weiterer wichtiger Baustein. Im Rahmen dieses Projektes wurden auch neue Modellprojekte in den beiden Themenfeldern „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ und „Antidiskriminierung und Frühpr.vention im Vorschulalter“ ausgewählt.

DIE LINKE
Antwort: Ja
Wir wollen eine unabhängige Beobachtungsstelle »Extreme Rechte, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit« schaffen. Die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus müssen dauerhaft gefördert werden. Projekte der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen und zivilgesellschaftliche Demokratiebündnisse wollen wir stärker unterstützen.

 FDP
Wir Freie Demokraten halten gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rassismus für völlig inakzeptabel. Wie auch durch den NSUUntersuchungsausschuss deutlich wurde, müssen zivilgesellschaftliche Akteure im Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus gestärkt werden. Unsere Republik braucht hier engagierte und mutige Bürgerinnen und Bürger, die jenseits der Teilnahme an Wahlen Verantwortung übernehmen. Dementsprechend wollen wir die Bundesprogramme zur Demokratieförderung und gegen Rassismus fortführen, halten aber ein spezielles Demokratiefördergesetz nicht für zwingend notwendig.

GRÜNE
Antwort: Ja
Demokratie ist weder selbstverständlich noch unveränderlich. Sie muss immer wieder neu erklärt und erkämpft werden. Viele Initiativen und Vereine machen sich gegen Rassismus, jede Form von Menschenfeindlichkeit und für eine weltoffene Demokratie stark. Diese zivilgesellschaftlichen Institutionen verdienen staatliche und politische Unterstützung und Anerkennung. Damit solche Strukturen unabhängig von politischen Mehrheiten und ohne bürokratischen Mehraufwand arbeiten können, wollen wir sie dauerhaft mit einem Demokratiefördergesetz stärken, das ihnen verlässlich die nötigen finanziellen Grundlagen garantiert.

 SPD
Wir halten eine bundesgesetzliche Grundlage in Form eines Demokratiefördergesetzes für unverzichtbar und dringend notwendig, da lokale Initiativen und Einrichtungen, die sich für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit einsetzen, eine gesicherte Finanzierung und verlässliche Rahmenbedingungen brauchen. Die ehemalige Bundesministerin Manuela Schwesig hat bereits im August 2016 einen Entwurf für ein Demokratieförderund Extremismuspräventionsgesetz vorgelegt. Leider hat die Union das entsprechende Verfahren blockiert. Wir werden jedoch weiter an diesem Vorhaben festhalten, um die Projektförderung zu intensivieren und zu stabilisieren.

c) Unterstützen Sie die konsequente Umsetzung der Empfehlungen des NSU- Untersuchungsausschusses des Bundestags?
(Die Aufdeckung der NSU-Mordserie war insbesondere für die türkeistämmige Bevölkerung ein Schock. Die Lücken in der Aufklärung der Morde und bzgl. der Verwicklungen der einzelnen Verfassungsschutz-Behörden brachten und bringen institutionellen Rassismus zum Vorschein. Das Vertrauen in die deutschen Sicherheitsbehörden konnte bislang nicht wiederhergestellt werden.)

CDU/CSU
Antwort:Ja

Die Linke
Antwort: Ja

FDP
Die Empfehlungen des NSUUntersuchungsausschusses stellen einen wertvollen Katalog von Maßnahmen dar, welche die unterschiedlichen Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene umsetzen sollen. Hierfür werden wir uns in der nächsten Legislaturperiode einsetzen. Hierbei klar im Fokus stehen Fragen des Austauschs von Informationen und der besseren Vernetzung, aber auch die Einführung gemeinsamer Standards, insbesondere die Arbeit der Polizei- sowie der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder.

GRÜNE
Antwort: Ja
Der 2. NSU-Untersuchungsausschuss im Bund ist abgeschlossen und hat seinen Abschlussbericht vorgestellt. Wir stehen für eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen beider NSU-Ausschüsse des Bundestages und für eine echte Zäsur beim Verfassungsschutz. Das fordern wir auch in unserem Sondervotum zum Abschlussbericht, worin wir in unseren Bewertungen und Schlussfolgerungen noch über den gemeinsamen Feststellungsteil hinausgehen.

SPD
Die SPD unterstützt die Umsetzung der Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschusses. Eine wichtige Erkenntnis aus dem NSUVerfahren ist, dass Sicherheitsbehörden besonders sensibel auf antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Einstellungen in den eigenen Reihen reagieren müssen. Wir werden sie dabei mit geeigneten Programmen unterstützen.

 

d) Sind Sie für einen erneuten Untersuchungsausschuss im Bundestag?

CDU/CSU
Antwort: Nein
Der NSUUntersuchungsausschuss hat in seinem Abschlussbericht 47 parteiübergreifende Empfehlungen für die Bereiche Polizei, Justiz und Verfassungsschutz, Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden und Demokratieförderung ausgesprochen. 21 Empfehlungen betrafen den Bereich der Polizei. Im Koalitionsvertrag haben wir bekräftigt, diese Empfehlungen zügig umzusetzen. Bis heute wurden die Empfehlungen des Untersuchungsausschuss in weiten Teilen umgesetzt. Es ist gelungen, zu fast allen Empfehlungen neue Maßnahmen aufzulegen bzw. durch entsprechende Weiterentwicklungen in den Behörden umzusetzen. Dieser fortlaufende Prozess sollte ständig verfolgt und bei wesentlichen neuen Entwicklungen darüber berichtet werden.

DIE LINKE
Antwort: Ja
Zu Frage 6. und 7.: Aus der Mordserie des »Nationalsozialistischen Untergrundes« und dem skandalösen Verhalten der Sicherheitsbehörden sind bisher keine Lehren gezogen worden. Die Fälle sind noch nicht vollständig aufgeklärt. Wir fordern die schnelle Einsetzung eines Untersuchungsausschuss zum Rechtsterrorismus, um die nicht abgeschlossene Aufklärung der NSU-Verbrechen fortzusetzen und die lange Geschichte anderer rechtsterroristischer Strukturen in der Bundesrepublik und die Verantwortung staatlicher Stellen bei der nicht ausreichenden Verfolgung aufzuarbeiten.

FDP
Wir Freie Demokraten haben erhebliche Zweifel, ob die gegenwärtig im Bundestag vertretenen Parteien in der laufenden Legislaturperiode nun wirklich alle Hintergründe und Missstände aufgeklärt haben und daraus die richtigen Schlüsse ziehen und Maßnahmen ergreifen wollen. Im Zweifel streben wir einen dritten Untersuchungsausschuss an, denn eine Erledigung der Thematik nur durch Zeitablauf wollen wir nicht zulassen.

GRÜNE
Antwort: Neutral
Der 2. NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag mag abgeschlossen sein, aber die Aufklärung ist für uns noch lange nicht beendet. In den anderthalb Jahren konnten wir Einiges herausarbeiten, aber es gibt noch viele offene Fragen. Es bleibt unsere Aufgabe, die aufgedeckten Missstände, z.B. zur Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz und zu den Mängeln in den Ermittlungen zum NSU nach 2011, weiter klar anzusprechen und auf Aufarbeitung zu drängen. Es wird sich zeigen, ob dies am besten in einem weiteren Untersuchungsausschuss oder in einem anderen Forum erfolgen sollte.

SPD
Ob von weiteren Untersuchungsausschüssen nach den bereits erfolgten zwei NSU Untersuchungsausschüssen noch neue Erkenntnissen überhaupt zu erwarten wären oder ob die erforderliche weitere Aufarbeitung besser auf andere Weise betrieben werden kann, ist sorgfältig zu prüfen.

TGD Wahlprüfsteine: 1. Politische Teilhabe

1. Politische Teilhabe

a) Die Möglichkeit, sich am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen und diese zu nutzen, stärkt das Gefühl von Zugehörigkeit und macht Engagement und Verantwortungsübernahme erst möglich. Werden Sie sich fur ein Bundespartizipations- und Integrationsgesetz einsetzen?

CDU/CSU
Antwort: Neutral
Deutschland ist heute ein modernes Land mit einer starken und unverwechselbaren Identität. Vielleicht noch stärker als zuvor. Wir haben unsere kulturellen Wurzeln bewahrt und unseren Zusammenhalt gestärkt. Bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland und bei unzähligen Gelegenheiten seither haben Millionen Menschen aus allen Alters- und Gesellschaftsschichten dies eindrucksvoll unter Beweis gestellt: Es ist ein fröhliches, ungezwungenes und selbstbewusstes Bekenntnis zu einem Deutschland, auf das wir stolz sein können. Ein patriotisches Bekenntnis, das niemanden ausschließt und sich gegen niemanden richtet. Zu unserem Land gehören alte und neue Deutsche, Menschen mit und ohne deutschen Pass, mit und ohne Migrationshintergrund. Die große Mehrheit ebenso wie ethnische und gesellschaftliche Minderheiten. Wir schließen  niemanden aus und bitten alle, an einer guten Zukunft Deutschlands mitzuwirken.
Der deutsche Bundestag hat im Jahr 2016 das Integrationsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz haben wir unseren zentralen Leitsatz des Förderns und Forderns – auch für Flüchtlinge – rechtlich verbindlich gemacht, den Integrationsprozess weiter beschleunigt sowie bürokratische Hürden abgebaut. Wir haben die  Sprach- und Integrationskurse ausgeweitet und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmark verbessert.

DIE LINKE
Antwort: Neutral
Entscheidend ist, was die Inhalte eines solchen Bundespartizipations- und Integrationsgesetzes wären. Die Große Koalition hat im Jahr 2016 bekanntlich ein so genannten „Integrationsgesetz“ beschlossen, das jedoch viele ausgrenzende und des-integrative Vorschriften enthielt. Es kommt somit auf die konkreten inhaltlichen Änderungen zur Verbesserung der Partizipations- und Integrationsmöglichen an, etwa im Staatsangehörigkeitsrecht, beim Wahlrecht oder im Aufenthaltsgesetz.

FDP
Wir Freie Demokraten wollen ein geordnetes Einwanderungsrecht schaffen, das nach Möglichkeit in einem Einwanderungsgesetzbuch zusammengefasst wird. Dabei muss zwischen individuell politisch/religiös Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern klar unterschieden werden (s. auch Antwort auf Frage 4d). In diesem Zusammenhang treten wir für verbindliche Integrationsmaßnahmen ein, mit dem Ziel, dass Einwanderer zu Verfassungspatrioten werden und sich mit unserer offenen Gesellschaft identifizieren. Wir fordern ein neues, modulares Integrationsprogramm, das die individuelle Förderung entsprechend persönlicher Bedürfnisse in unterschiedlichen Stufen ermöglicht. Wir stehen zur Integration und vollen Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben.

GRÜNE
Antwort: Ja
Wir plädieren für ein Einwanderungsgesetz und für ein Integrationsgesetz, das diesen Namen auch verdient. Wir wollen, dass Integration als partizipativer Prozess auf Grundlage der Werte unseres Grundgesetzes erfolgt und ermöglicht wird.

SPD
Als Einwanderungsland wollen wir, dass alle Menschen durch gute Integration am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, das Geflüchteten den Zugang zum Spracherwerb erleichtert und Hürden beim Eintritt in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt abbaut. Schutzsuchende mit Bleibeperspektive wollen wir unterstützen, sich rasch in Arbeitswelt und Gesellschaft zu integrieren. Weitere Maßnahmen werden dabei u.a. sein: Öffnung der Integrationskurse für alle Asylsuchenden und Geduldeten; Verbinden von berufsbezogener Sprachförderung mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen; Kita-Besuch für alle Kinder; verbesserte Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sowie ein dauerhaftes Bleiberecht für Ausländer, die hier erfolgreich ein Studium abgeschlossen haben.
Für erfolgreiche Integration ist ehrenamtliches Engagement unverzichtbar: in der Nachbarschaft, im Sportverein, in sozialen Einrichtungen, bei den Wohlfahrtsverbänden oder eben in Migrantenorganisationen. Teilhabe ist Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen sich als Teil der Gesellschaft verstehen. Teilhabe heißt auch Beteiligung am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben – auch an zivilgesellschaftlichen Engagementmöglichkeiten und an politischen Entscheidungsprozessen. Das schließt insbesondere das Recht ein, an demokratischen Wahlen teilnehmen zu können. Deshalb setzen wir uns auch für die Ausweitung des Wahlrechts ein – beispielsweise für dauerhaft ansässige Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene.

TGD Wahlprüfsteine

Im Vorfeld der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) Wahlprüfsteine entwickelt, um mehr über die migrations- und integrationspolitischen Positionen sowohl der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten als auch der Parteien zu erfahren.

Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, auf welche Art und Weise sich die oben formulierten Notwendigkeiten zur Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft in den Parteiprogrammen und Einstellungen der  Kandidatinnen und Kandidaten widerspiegelt.

Das Ziel dieser Gemeinde ist, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit türkischer bzw. anderer Migrationsgeschichte zum Wählen zu mobilisieren. Der Hauptgedanke dabei ist, dass die Teilnahme an Wahlen ein zentrales demokratisches Grundrecht ist und eine Möglichkeit die Gesellschaft mitzugestalten. Dafür ist es, laut TGD, unabdingbar zu wissen, wie Kandidatinnen und Kandidaten für die Bundestagswahl zu migrations- und integrationspolitischen Themen stehen.

Im Folgenden haben wir einige Antworten, die TGD von den Parteien Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU), Die Linke, Freie Demokratische Partei (FDP), Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) und Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) erhalten hat, für Sie zusammengefasst. Von der Alternative für Deutschland (AfD) erhielten sie keine Antwort.

zu 1. Politische Teilhabe

zu 2.  Anti-Diskriminierung

zu 3. Bildung & Soziales

zu 4. Migration & Bürgerrechte

zu 5. Arbeitsmarkt

Alle Fragen & Antworten der einzelnen Kandidat*innen in Ihrem Wahlkreis können Sie hier selbst recherchieren.

Positionspapier der TGD

DIE PARTEIEN

Welche Parteien zur Bundestagswahl antreten bzw. zugelassen sind- viele fragen sich, wer entscheidet das?

Das Bundeswahlgesetz unterscheidet zwischen „etablierten“ und „nicht-etablierten“ Parteien. Die „nicht- etablierten“ Parteien müssen als Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ihre Beteiligung gegenüber dem Bundeswahlleiter (Dieter Sarreither)  anzeigen. Der Bundeswahlleiter erklärte in einer Presseerklärung, dass 63 Parteien und politische Vereinigungen ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2017 bis zur Frist am 19. Juni 2017 angezeigt haben. Jedoch wurde mit der Erklärung vom 8. August 2017 bekannt, dass 42 Parteien an der BTW 2017 teilnehmen können.

34 Parteien beteiligen sich mit Landeslisten, acht zugelassene Parteien treten nur mit Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten an. Zugelassen wurden eigentlich 48 Parteien- doch sechs dieser zugelassenen Parteien treten weder mit Landeslisten noch mit Wahlkreiskandidatinnen oder -kandidaten an.

Bei der BTW 2009 waren 27 Parteien und bei der BTW 2013 waren 58 Parteien angetreten. Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt beim zuständigen Landes- bzw. Kreiswahlleiter einreichen, ohne ihre Beteiligung an der Wahl vorher anzuzeigen.

Bei der Bundestagswahl 2017 teilnehmende Parteien sind auf jeden Fall: CDU, CSU, SPD, Die Linke, Bündis90/Die Grünen. Diese werden als „etablierte“ Parteien bezeichnet. Aber auch die FDP, die bei der BTW 13 an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte und die 2013 gegründete AfD sind automatisch bei dieser Wahl zugelassen. Ebenfalls sind die nur im Bayerischen Landtag vertretenen Freien Wähler ohne Unterstützungsunterschriften zur Wahl zugelassen.

Nach §18 Abs.4 BWahlG entscheidet der Bundeswahlausschuss am 79. Tag vor der Bundestagswahl über die Anerkennung dieser Vereinigungen als Parteien. Diese Sitzungen finden im Deutschen Bundestag (17. Juli 2017) öffentlich statt. Erst danach darf eine Partei an der Bundestagswahl antreten. Die Anerkennung als Partei hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie Mitgliederzahl, Satzung und bisherige Wahlteilnahme. Wird jedoch einer Vereinigung durch den Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft abgesprochen, so kann diese dennoch als sog. „Wählergruppe“ mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen an der Wahl teilnehmen.

Voraussetzung dafür ist Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises zu sammeln. Die Aufstellung von Landeslisten ist dagegen nur den politischen Parteien vorbehalten. Die Wahlvorschläge mussten bis zum 17. Juli 2017 eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern. Über deren Zulassung entschieden die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 28. Juli 2017.

Im Folgenden kurz zu den Parteien mit ihren Wahlprogrammen und Spitzenkandidaten:

CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands) / CSU (Christlich- Soziale Union Bayern)
Das Regierungsprogramm 2017- 2021 der Union heißt „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben“ und sie stellt gemeinsam eine Spitzenkandidatin, Angela Merkel.

SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
Das Wahlprogramm der SPD lautet „ Zeit für mehr Gerechtigkeit“. Als Spitzenkandidat wird Martin Schulz gestellt.

FDP ( Freie Demokratische Partei)
Das Wahlprogramm der FDP heißt „Schauen wir nicht länger zu“ und stellt Christian Lindner als Spitzenkandidaten.

Bündnis90/Die Grünen
Das „Spitzenduo“ ist in diesem Wahljahr Katrin Göring-Eckardt und Cem Özdemir. Das Wahlprogramm der Bündnis90/Grünen heißt „Zukunft wird aus Mut gemacht“.

Die Linke
Spitzenkandidaten bei den Linken sind Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch mit ihrem Wahlprogramm „Sozial.Gerecht.Frieden.Für alle.“.

AfD (Alternative für Deutschland)
Das Wahlprogramm der AfD heißt „Programm für Deutschland“. Die Spitzenkandidaten sind Dr. Alice Weidel und Dr. Alexander Gauland.

Freie Wähler
Das Wahlprogramm der Freien Wähler heißt „Die anständige Alternative.“.

Wissenswertes

Art. 21 Abs. 1 und 2 GG

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

§ 2 Abs. 1 PartG (Begriff der Partei)

(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.

Text: Asli Saygi

“DURMA GÖĞE BAKALIM!”

Cemal Süreya, Edip Cansever ve Turgut Uyar’ın sevda şiirleriyle bir okuma akşamı

Zehra Aksu Yılmazer (Istanbul) ve Angelika Overath (Sent, Aşağı Engadin/İsviçre), “İkinci Yeni” akımının ustalarından derleyip Almancaya çevirdikleri sevda şiirlerini Goethe-İnstitut İstanbul’da okuyacak. Türkçe-Almanca olacak okuma akşamının moderasyonunu Dilşad Budak yapacak.

Okuma akşamında, “İkinci Yeni”nin üç büyük ustası Cemal Süreya, Edip Cansever ve Turgut Uyar‘ın ilk defa Almancaya çevrilen şiirleri okunacak.

Yer: Goethe Institut Istanbul, Yeniçarşı Cad. 32, Beyoğlu,
Tarih: 21.09.2017, Saat: 19.00, Giriş ücretsiz

“DURMA GÖĞE BAKALIM!”

İkimiz birden sevinebiliriz göğe bakalım

Şu kaçamak ışıklardan şu şeker kamışlarından

Bebe dişlerinden güneşlerden yaban otlarından

Durmadan harcadığım şu gözlerimi al kurtar

Şu aranıp duran korkak ellerimi tut

Bu evleri atla bu evleri de bunları  da

Göğe bakalım

 

Falanca durağa şimdi geliriz göğe bakalım

İnecek var deriz otobüs durur ineriz

Bu karanlık böyle iyi afferin Tanrıya

Herkes uyusun iyi oluyor hoşlanıyorum

Hırsızlar polisler açlar toklar uyusun

Herkes uyusun bir seni uyutmam birde ben uyumam

Herkes yokken biz oluruz biz uyumıyalım

Nasıl olsa sarhoşuz nasıl olsa öpüşürüz sokaklarda

Beni bırak göğe bakalım

 

Senin bu ellerinde ne var bilmiyorum göğe bakalım

Tuttukça güçleniyorum kalabalık oluyorum

Bu senin eski zaman gözlerin yalnız gibi ağaçlar gibi

Sularım ısınsın diye bakıyorum ısınıyor

Seni aldım bu sunturlu yere getirdim

Sayısız penceren vardı bir bir kapattım

Bana dönesin diye bir bir kapattım

Şimdi otobüs gelir biner gideriz

Dönmiyeceğimiz bir yer beğen başka türlüsü güç

Bir ellerin bir ellerim yeter belliyelim yetsin

Seni aldım bana ayırdım durma kendini hatırlat

Durma kendini hatırlat

Durma göğe bakalım

 

Turgut Uyar, DÜNYANIN EN BÜYÜK ARABİSTANI

Kadın derneklerinden seçim çağrısı: ‘Hoşgörüsüzlüğün, ırkçılığın olduğu yerde kadın hakları da tehlikededir.’

Nürnberg’de partiler üstü faaliyet gösteren kadın dernekleri ağı ‚Erfolgsfaktor Frau’ (Başarı faktörü kadın), seçme hakkı olan kadınlara, Almanya’da 24 Eylül’de yapılacak olan genel seçimlerde oy kullanma çağrısı yaptı.

Aralarında Kuzey Bavyera Türk-Alman Kadınlar Kulübü’nün de bulunduğu yaklaşık yirmi dernek ve oluşumu eşitlik ve demokrasi için bir araya getirerek daha güçlü olmayı amaçlayan inisiyatif, yaklaşan genel seçimlerle ilgili bir açıklama yayınladı. Açıklamada ‚kadınların zorlu mücadeleler vererek elde ettikleri oy hakkını yeterince kullanmadıkları, 1953 yılından bu yana kadınların seçime katılım oranının erkeklerden daha düşük olduğu hatırlatıldı.’

Toplumun yarısından çoğunun kadın olduğu halde mevcut parlamentoda yüzde 31,7 oranıyla kadınların yeterince temsil edilmediği gibi, yeni seçilecek parlamentoda bu oranın daha da düşük olma tehlikesine işaret edilen açıklamada, „Almanya çapında sağcı ve ırkçı söylemleri olan partileri seçenlerin büyük oranı erkekler, kadınların oy kullanma oranı yükselmedikçe bu sonuçların daha kötüye gitme tehlikesi yüksek. Sağ popülizme karşı sadece bir seçeneğimiz var; o da seçime gitmek!“ dendi.

Kadınları ‚bir oy, bir oydur!’ diyerek seçime katılmaya çağıran açıklamada, kadınların oylarını hangi yönde kullanmaları gerektiğine ise şu sözlerle yer verildi: „Oyunuzu cinsiyet eşitliği ve çeşitlilikten, çoğulculuk ve saygıdan, hoşgörü ve insanlıktan ve demokratik toplumdan yana kullanın. Dargörüşlülüğün, hoşgörüsüzlüğün, ırkçılığın olduğu yerde kadın hakları da tehlikededir.’

Erfolgsfaktor Frau’ inisiyatifinde yer alan Kuzey Bavyera Türk-Alman Kadınlar Kulübü Başkanı Gülseren Suzan Menzel ise konuyla ilgili yaptığı açıklamada, „Almanya’da yaşayan biz Türkiye kökenli kadınlar, kendimizi anne ve babası sürekli ağız kavgası yaparak, ayrılmanın eşiğine gelmiş çocuklar gibi hissediyoruz ve bu duruma çok üzülüyoruz. Onların anlaşmasını istiyoruz. Ancak sonucu ne olursa olsun, her iki tarafla da bağlantımızın kopmasını kesinlikle istemiyoruz.“ dedi.

Aktion Wahlaufruf_erfolgsfaktor FRAU e.V.
Kuzey Bavyera Türk-Alman Kadın Kulübü Başkanı Gülseren Suzan Menzel (soldan 3.) Erfolgsfaktor FRAU inısiyatifiyle bir araya gelen diğer kadın dernek temsilcileriyle birlikte

FrauenVote

 

 

„Der Stimmzettel ist stärker als die Kugel“

– besser als dieses Zitat von Abraham Lincoln kann man die Bedeutsamkeit der Wahl nicht erklären. Es sollte für jeden Bürger eine moralische Verpflichtung sein zur Wahl zu gehen, denn die Geschichte zeigt, dass es ein Glück für uns ist unsere Meinung kundgeben zu können und zu erkennen, wie signifikant unsere Stimme auf dem Stimmzettel sein kann.

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet am 24. September 2017 statt. Erstmals ist bei dieser Wahl das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ausdrücklich verboten- aufgrund der Änderung der Bundeswahlordnung im März 2017. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes werden unter den 61,5 Millionen wahlberechtigten 3 Millionen Erstwähler sein.

Der Bundestag besteht regulär aus 598  Abgeordneten ohne die Überhangmandate. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen gewählt. In Deutschland wird nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl gewählt – zwei Wahlsysteme werden miteinander verbunden, die Verhältniswahl und die relative Mehrheitswahl. Dies bedeutet für den Wahlgänger, dass er zwei Stimmen zu vergeben hat. 299 Abgeordnete werden nach Kreisvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen 299 nach Landeswahlvorschlägen gewählt. Für die Bundestagswahl 2017 wurden 34 Wahlkreise neu abgegrenzt.

Die Erststimme gilt den Direktmandaten. Durch diese werden die 299 Abgeordneten direkt in den Wahlkreisen gewählt- relative Mehrheitswahl.  Diese Kandidaten können einer Partei angehören oder parteilos sein. Derjenige ist gewählt, der die meisten Stimmen erhalten hat. Durch dieses System wird gewährleistet, dass alle Regionen in Deutschland im Bundestag vertreten sind. Die Erststimme hat mit dem Größenverhältnis der Parteien im Bundestag nichts zu tun.

Jeder Wähler stimmt mit seiner Zweitstimme für die Landesliste einer Partei, somit werden die übrigen 299 Sitze vergeben. Diese entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestags- Verhältniswahlsystem. In den Bundestag ziehen diejenigen Parteien ein, die die Fünf-Prozent-Klausel der Zweitstimmen erreichen oder mindestens drei Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnen (Grundmandatsklausel). Ansonsten verfallen deren Zweitstimmen. Die Partei mit den meisten Mandaten hat das Recht die Regierung bilden zu können und seinen Kanzler zu ernennen. Aufgrund der Möglichkeit, in den Wahlkreisen Personen direkt wählen zu können, erhalten die Wähler im Verhältniswahlsystem einen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments. Daher spricht man auch von einer personalisierten Verhältniswahl. Durch dieses System soll gewährleistet werden, dass jeder Wählerwille in der Volksvertretung widergespiegelt wird. Bei einem reinen Mehrheitswahlrecht wäre dies nicht gewährleistet, da hierbei das Ziel auf Entstehung klarer Mehrheitsverhältnisse liegt. Außerdem kann jeder Wähler selber entscheiden, ob er „Stimmensplitting“ macht oder seine Stimmen dem Kandidaten und der Liste der gleichen Partei gibt.

Seit Februar 2013 hat Deutschland ein neues Wahlrecht- das Verfahren der Sitzzuteilung wurde geändert. Diese Änderung war notwendig, da das BVerfG die durchgesetzte Wahlrechtsreform 2011 für verfassungswidrig erklärt hatte. Es wurde bemängelt, dass diese Reform den Effekt des negativen Stimmgewichts nicht beseitigt und die Regelung der Überhangmandate den Grundcharakter der Verhältniswahl aufhebt. Außerdem besteht ein verfassungsrechtliches Problem für das Wahlrecht der Auslandsdeutsche. Das bisherige Wahlrecht verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Das neue Wahlrecht beinhaltet Ausgleichsmandate, so dass abhängig nach verschiedenen Wahlausgängen, die Zahl der Parlamentssitze bis zu 700 steigen kann.

Wie erfolgt die Auszählung der Stimmen?

Nach der Wahl werden alle Zweitstimmen zusammengezählt, die eine Partei über Landeslisten erhalten hat. Nach dem Sainte-Laguë/ Schepers- Verfahren wird berechnet, wie viele Mandate jede Partei nach ihrem Zweitstimmenanteil im jeweiligen Bundesland erhält. Danach wird errechnet, wie viele Mandate jede Partei im Bundestag erhält. Abgezogen von dieser Summe werden die Direktmandate. Die verbleibenden Sitze werden mit Listenkandidaten besetzt. Dabei gilt, wer oben auf der Liste steht, kommt eher dran. Wie schon erwähnt, werden dabei nur Parteien berücksichtigt, die die Fünf-Prozent-Klausel und die Grundmandatsklausel einhalten konnten. Es tritt auch der Fall auf, dass die Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als die ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese Mandate heißen „Überhangmandate“. Die Anzahl der Abgeordneten nimmt um die Überhangmandate zu, auch nach der neuen Reform. Da das Problem besteht, dass die Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis verfälschen könnten, erfolgt ein weiterer Schritt. Eine Ergänzung um Ausgleichsmandate findet statt. Die Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate ausgeglichen, damit das Größenverhältnis der Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis gewahrt bleibt. Das heißt, auf Bundesebene wird die Zahl der zu verteilenden Gesamtsitze bis zu dem Punkt erhöht, ab dem alle Parteien über so viele Sitze verfügen, wie es Ihnen nach den Zweitstimmen zustehen. Vorteil der neuen Regelung ist, dass das Größenverhältnis zueinander erhalten bleibt, wenn auch eine Partei überdurchschnittlich viele Überhangmandate gewonnen hat. Der Nachteil jedoch ist, dass der Bundestag nach dieser Wahl deutlich größer wird.

Beispiel:

Bundesweit hat Partei X 200 Sitze und Partei Y 100 Sitze nach Zweitstimmen errungen. Partei X hat zusätzlich 20 Überhangmandate. Um das Größenverhältnis zu wahren, wird die Zahl der Sitze im Bundestag so lang erhöht, bis Partei Y im Vergleich zur Partei X wieder die Hälfte der Mandate hat. Somit wäre das Ergebnis, dass Partei X 220 Sitze und Partei Y auf 110 Sitze kommen.

Wissenswertes:

– über 250 verschiedene Wahlverfahren weltweit

– Grundtypen: Mehrheitswahl und Verhältniswahl

– Unterschiede bei der Wandlung von Stimmen in Mandate

– Zusammensetzung eines Parlaments je nach Wahlsystem immer unterschiedlich

– in parlamentarischen Demokratien bestimmt das Wahlsystem, wer die Regierung stellen kann

– Unmittelbarkeit zwischen Ausgestaltung des Wahlsystems und Machtfrage

Text: Asli Saygi